Steckerstandard: Die Verwendung von Schuko-Steckern (europäischer/deutscher Standard) ist gesetzlich zulässig. Ein spezieller Wieland-Stecker ist nicht erforderlich.
Stromzähler: Ältere mechanische Ferraris-Zähler dürfen während der Übergangsphase weiterbetrieben werden. Ein Austausch gegen einen intelligenten Stromzähler erfolgt später durch den Netzbetreiber.
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