Die deutschen Vorschriften für kleine Anlagen konzentrieren sich auf „Leistungsgrenzen“, um vereinfachte von formellen Genehmigungsverfahren zu unterscheiden.
Wichtige Grenzwerte für eine „kleine freigestellte Anlage“:
1. Die Gesamtleistung der PV-Module darf 2 kW nicht überschreiten.
2. Die Ausgangsleistung des Wechselrichters darf 800 W nicht überschreiten.
Wenn Ihre Anlage beide Bedingungen erfüllt, qualifiziert sie sich für ein schnelles, vereinfachtes Installationsverfahren und erfordert in der Regel keinen komplexen Netzanschlussantrag.
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