Falls Sie trotzdem eine Steuerrückerstattung beantragen möchten und die entsprechenden rechtlichen Nachweise sowie alle erforderlichen Unterlagen für den Rückerstattungsantrag vorlegen können, leiten wir Ihre Unterlagen zur Prüfung an die Finanzabteilung weiter. Ob eine Steuerrückerstattung tatsächlich gewährt wird, entscheidet die Finanzabteilung abschließend auf Grundlage der von Ihnen vorgelegten Nachweisunterlagen sowie der geltenden gesetzlichen Vorschriften.
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